Sicherheit stellt ein grundlegendes Bedürfnis im täglichen Zusammenleben dar. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung, Wohnraum und zwischenmenschlichen Kontakten, ist Sicherheit ein wesentlicher Baustein in unserer Gesellschaft. Wir stehen Ihnen als professioneller Partner in Sicherheitsfragen zur Seite.
Berufsdetektive dürfen in Österreich auf Grund der Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) 1994 in folgenden Bereichen Tätig werden:
Auszug aus der Gewerbeordnung (GewO) 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2003.
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
§ 129. (1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der
Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für
1. die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
2. die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
3. die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines
gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
4. die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen
haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender
anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen,
Verdächtigungen oder Beleidigungen,
5. die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
6. die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
7. den Schutz von Personen,
8. Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von
Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der
damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser
Bestimmung unberührt.
Bei unserer Ermittlungstätigkeit und den damit verbundenen Observationen können wir auf Technik neuester Generation zurückgreifen, durch hervorragend ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind wir in der Lage einwandfrei gerichtlich verwertbare Informationen bereitzustellen.
Gerne beraten wir sie in einem persönlichen Gespräch über unsere Möglichkeiten. Auf den nächsten Seiten stellen wir einen Auszug unseres Angebotes dar.
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